ABFÄLLE

Wir sind die Meister der Abfallentsorgung. Erfahren Sie hier mehr über unsere Richtlinien.

Bitte beachten Sie unser Annahmereglement

Zur thermischen Verwertung angenommen werden:
  • die täglichen Abfälle aus privaten Haushalten
  • die entsprechenden Abfälle aus Wohn-, Aufenthalts- oder Büroräumen gewerblicher und industrieller Betriebe
  • brennbare Baustellenabfälle. Davon ausgenommen sind Abfälle, die vorwiegend oder ausschliesslich aus Altholz bestehen
  • entwässertes Rechengut aus Kläranlagen, Flusskraftwerken
  • entwässerte Klärschlämme aus Abwasserreinigungsanlagen
  • getrocknete Klärschlämme aus Abwasserreinigungsanlagen
  • Produktionsabfälle aus Industrie und Gewerbe, die nicht unter die VeVa (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) fallen
  • Sonderabfälle, wenn sie gemäss VeVA deklariert und zur Entsorgung in der Kehrichtverwertungsanlage Emmenspitz geeignet sind. Dafür benötigt jeder Abgeber von Sonderabfällen eine entsprechende Bewilligung des Amtes für Umwelt des Kantons Solothurn. Über die Annahme entscheidet letztlich die kenova.
Zur thermischen Verwertung nicht angenommen werden:
  • Abfälle, die sich auf wirtschaftlich zumutbare Weise für eine Wiederverwendung oder eine stoffliche Verwertung eignen (z.B. Altpapier, Akten, unbehandeltes Holz, Glas)
  • seit dem 1. Januar 2007 gelten Altreifen als andere kontrollpflichtige Abfälle mit VeVA Code 16 01 03. Die kenova hat keine Annahmebewilligung für diese Abfälle
  • Abfälle, für die eine Rücknahmepflicht oder eine separate Entsorgung besteht oder vorgeschrieben ist, zum Beispiel Batterien, Elektrogeräte, Strassenwischgut
  • Abfälle, die kompostiert werden können, zum Beispiel Rasenschnitt, Laub
  • nicht brennbare Abfälle und Flüssigkeiten mit Ausnahme der im Haushaltkehricht enthaltenen Kleinmengen, zum Beispiel Bauschutt, Altmetalle
  • brennbare Abfälle mit zu hohem Wassergehalt, zum Beispiel Schlämme
  • menschliche Auswurfstoffe und pathologische Abfälle aus Spitälern
  • Tierkadaver, Metzgerei- und Schlachtabfälle, ausgenommen Schlachtnebenprodukte gemäss Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle vom
    3. Februar 1993 (VETA)
  • leicht entzündbare und explosive Abfälle, zum Beispiel Benzin, Lösungsmittel
  • Abfälle, die zur Selbstentzündung neigen
  • Abfälle, die wegen ihres chemischen oder physikalischen Verhaltens die Anlage gefährden, zum Beispiel Karbid, Sprengstoffe
  • Abfälle, die bei der Verbrennung über den Limiten liegende Emissionen in den Rauchgasen oder den Reststoffen ergeben
  • radioaktive Abfälle
  • Abfälle, die zu Staubexplosionen neigen, zum Beispiel Sägemehl, Farbpulver
  • dickflüssige oder breiige Abfälle, zum Beispiel Fette, Harze
  • Sperrgut jeder Art, das mit der vorhandenen Sperrgutschere nicht zerkleinert werden kann wie Baumstrünke, Vierkanthölzer ab 5 x 5 cm und Sperrgut, das die Abmessungen 3 x 2 x 0,6 m überschreitet
Einschränkungen

Die Kontrollorgane der Kehrichtverwertungsanlage und der Umladestationen sind befugt, angelieferte Abfälle zu untersuchen und ungeeignetes Abfallgut oder wiederverwertbare Stoffe von der Annahme auszuschliessen. Für Kontrollen durch das Aufsichtspersonal der kenova müssen die Abfälle zugänglich gemacht werden.

Der Handentlad an den ungesicherten Kippstellen der Kehrichtverwertungsanlage und Umladestationen ist verboten. Für den Handentlad bei der Kehrichtverwertungsanlage stehen auf dem Areal Container zur Verfügung.

Das Aufsichtspersonal der Umladestationen kann Abfälle, die in ihrer Form und Konsistenz für einen Umlad oder den Bahntransport nicht geeignet sind, zurückweisen. Insbesondere sind Anlieferungen von stark staubenden Abfällen, Rechengut, Klärschlämmen, Sonderabfällen und Abfällen, welche die Abmessungen von 1,2 Meter überschreiten, untersagt. Solche Abfälle sind immer direkt in die kenova AG, Emmenspitz, Zuchwil zu liefern.

 

Sonderabfälle

Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) regelt alle Belange rund um Sonderabfälle.

Die kenova verfügt über eine Bewilligung zur Annahme und Entsorgung ausgewählter, für die Verbrennung geeigneter Sonderabfälle. Für die Abgabe von Sonderabfällen benötigen Sie als Lieferant ebenfalls eine entsprechende Bewilligung.

Eine aktuelle Liste der Sonderabfälle, die in der kenova entsorgt werden dürfen, finden Sie auf der Webseite der VeVA.

Das Antragsformular für Sonderabfälle finden Sie hier

Haben Sie einen Abfall und wissen nicht wohin damit? Auf abfall.ch finden Sie weiterführende Informationen.